Auf Anordnung der bayerischen Staatsregierung gilt ab sofort eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken auch in Kirchen und durchgehend bei Gottesdiensten.
Wir bitten, entsprechende Masken mitzubringen. Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht können nach diözesaner Weisung nicht anerkannt werden – Sie sind gebeten, dann über die Medien an Gottesdiensten teilzunehmen.