Pfarrbrief 2018/03

4 Kirchenverwaltung Wenn sich in einem wahlmüden Deutsch- land viele fragen: „Warum schon wieder wählen, wir haben doch erst in diesem Jahr in der Pfarrgemeinde gewählt?“ – dann ist die Antwort einfach: Am 25. Februar 2018 haben wir unse- ren neuen Pfarrgemeinderat gewählt. Der Pfarrgemeinderat wird in Bayern für jeweils vier Jahre gewählt und soll den Pfarrer in der Seelsorge unterstützen. Die Amtsperiode begann mit dem April 2018. Am 18. November dieses Jahres werden wir die Mitglieder der Kirchenverwaltung wählen. Die Kirchenverwaltung ist in recht- lichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde. Die Kirchenverwaltung besteht • aus dem Pfarrer als Kirchen- verwaltungsvorstand • den gewählten Kirchenver- waltungsmitgliedern, die aus ihrer Mitte den Kirchenpfleger wählen, der den Pfarrer bei den aufge- führten Aufgaben unterstützt. Weiteres, nicht stimmberechtigtes Mitglied ist der Pfarrgemeinderatsvorsitzende. Gewählt wird die Kirchenverwaltung in unserer Diözese in direkter Wahl auf sechs Jahre. Bei der Größe unserer Pfarrgemeinde von mehr als 6.000 Gläu- bigen sind acht Mitglieder zu wählen. Für die Pfarrei und den Leitungsdienst des Pfarrers ist es unverzichtbar, Sach- kundige zu finden, die sich zur Wahl stellen und bereit sind, in diesem Gre- mium ehrenamtlich mitzuwirken. Wahl zur Kirchenverwaltung 2018 Wahlberechtigt sind alle, • die der römisch-katholischen Kirche angehören, • ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrei haben und • am Wahltag das 18. Lebens- jahr vollendet haben. Bis zum 15. Oktober können noch Wahl- vorschläge gemacht werden, alles Weitere wird der Wahlvorstand organisieren. Mitmachen heißt Mitverantwortung übernehmen! Weitere Fragen beantwortet in gut verständlicher Form der folgende Link: hwww.bistum-augsburg.de/ kv-wahlen Ulrich Truckenmüller 18. 11. 2018 Kirchen- verwaltungs- wahl

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY4MzQ=